Steuern, Beiträge und Gebühren
Wasser und Abwasser
Wasserversorgunganlage
Herstellungsbeiträge:
- pro m² Grundstücksfläche 0,99 € (ab 01.06.2006)
- pro m² Geschossfläche 5,67 € (ab 01.06.2006)
Verbrauchsgebühren:
- pro m³ Verbrauch 1,35 € (ab 01.11.2011)
- Grundgebühr monatlich 4,00 € (ab 01.04.2005)
Zu den genannten Beträgen kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer (7%) hinzu.
Entwässerungseinrichtung
Herstellungsbeiträge:
- pro m² Grundstücksfläche 1,80 € (ab 01.09.2010)
- pro m² Geschossfläche 11,90 € (ab 01.09.2010)
Einleitungsgebühren:
- pro m³ Verbrauch 2,90 € (ab 01.11.2021)
Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
Nach tatsächlichem Aufwand entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung bzw. Straßenausbaubeitragssatzung.
Friedhof
Grabgebühren:
- Einzelgräber 540,00 €
- Familiengräber 630,00 €
- Familiengräber 1. Reihe 990,00 €
- Wandgräber 1.260,00 €
- Gräber am Hauptweg 1.260,00 €
- selbständige Urnengräber 360,00 €
- Sozialgräber (Urnenplätze) 90,00 €
Bestattungsgebühren: Entsprechend der Friedhofsgebührensatzung.
Gewerbesteuer
Hebesatz 320 v. H.
Grundsteuer
Hebesatz Grundsteuer A
(Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 400 v. H.
Hebesatz Grundsteuer B
(Grundstücke) 350 v. H.
Hundesteuer
- erster Hund 35,00 €
- jeder weitere Hund 80,00 €
- Kampfhund 500,00 €
Kleineinleiterabgabe
17,90 € pro Person (Stichtag ist der 30.06. des Vorjahres)
Müllabfuhrgebühren
Die Grundgebühr beträgt für jede Grundgebühreneinheit 1,20 € pro Monat.
Die Leistungsgebühr wird pro Leerung des Restmüllbehälters erhoben. Dabei gilt für jeden Restmüllbehälter eine Mindestleerungszahl von zehn Leerungen pro Abrechnungsjahr.
Die Leistungsgebühr beträgt pro Leerung für das
- 80 ltr.-Gefäß 3,60 €
- 120 ltr.-Gefäß 5,90 €
- 240 ltr.-Gefäß 11,80 €
- 1.100 ltr.-Gefäß 54,00 €
Der Restmüllsack 70 l Füllraum einschließlich Abfuhr 2,20 €.
Die Gebühr für eine Änderung im Behälterstand beträgt pro Veränderung 10,00 €.
Die Gebühr für die Entsorgung von selbst angelieferten Abfällen beträgt 199,90 € je Gewichtstonne.
Die Mindestgebühr für Kleinanliefermengen bis 100 kg beträgt 10,00 €.
Die Gebühr für einen Sperrmüllscheck beträgt 15,00 €.
Pro Sperrmüllscheck ist die Entsorgung auf drei Kubikmeter Sperrmüll beschränkt.
Die Gebühr für die Selbstanlieferung von Sperrmüll bis 300 kg mit einem Sperrmüllscheck beträgt 15,00 €.
Bei Mengen über 300 kg wird die Gebühr nach Gewicht berechnet.
Weitere Informationen erhalten Sie anhand des Abfallgebührensystems des Landratsamtes Mühldorf a. Inn.